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Bürgschaften der Bau- und Maschinenbaubranche

 

Bürgschaftsarten - Avalarten

Bau- und Maschinenbaubranche

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Die Gewährleistungsbürgschaft, oftmals auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ist für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche eine günstige und einfache Lösung, wenn es darum geht Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell zu erfüllen. Ganz gleich, ob öffentlich, gewerblich, industriell oder privat – Auftraggeber erwarten eine zusätzliche Absicherung. Denn in der Praxis werden Aufträge größtenteils nicht mehr ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben. 

Es gibt hier auch die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, diese ist aber oftmals teuer, hoch besichert, und engt den Spielraum Ihrer Kreditlinie ein. Profitieren Sie daher von der starken Marke AXA und verschaffen Sie sich Unabhängigkeit von der Hausbank. Durch Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB). Sie als Unternehmer unterliegen für die Ausführung Ihrer Arbeiten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder dem BGB einer Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB).

Gerade bei Bauverträgen ist eine sogenannte Sachmängelhaftung vorhanden. Die Gewährleistungsfrist ist im BGB geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Nach §634a BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) beträgt 4 Jahre. 

Üblicherweise wird zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung vom Bauherren 5% der Auftragssumme einbehalten, die Ihnen als Auftragnehmer bis zum Ablauf der Gewährleistungshaftung dann nicht zur Verfügung steht. Daher bietet sich als alternative Sicherheitsleistung (§232 BGB) eine Bürgschaft an, um diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen (§239 BGB und §765 ff. BGB). Nicht zuletzt ist durch §17 VOBB auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung in der Regel abzusichern. Am besten erreichen Sie dies durch eine entsprechende Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.

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